Was ist förderfähig?
Fördervoraussetzungen:
- Projekte müssen im Gebiet der LAG Altmühlfranken liegen.
Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung erforderlich, dass das betreffende Projekt dem LAG-Gebiet dient. - Positiver Beschluss des Steuerkreises der LAG Altmühlfranken.
- Es darf sich nicht um eine Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
- Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projektes vorliegen.
Gefördert werden können:
- Ausgaben, die durch Rechnungen i. S. d. § 14 Umsatzsteuergesetz bzw. gleichwertige Belege nachgewiesen werden (abzüglich Skonti, Boni, Rabatte).
- Geld- und Sachpreise im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen bis zu maximal 1.000 Euro.
- Eigenleistungen (nur bei dafür geeigneten investiven Projekten von Körperschaften/Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen).
Förderbeschränkungen:
- Maximale Zuschusshöhe pro Projekt grundsätzlich auf 200.000 Euro beschränkt.
- Projekte mit einem Zuschuss von weniger als 3.000 Euro werden nicht bewilligt.
- Grunderwerb nur bis maximal 10 % der insgesamt für das Projekt anfallenden Ausgaben förderfähig.
- Architekten- und Ingenieurleistungen nur nach den Mindestsätzen der HOAI zuwendungsfähig (Ausnahme: Nachweis einer Markterkundung mit i. d. R. mind. 3 Angeboten). Oberhalb des EU-Schwellenwertes gelten die einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts.
- Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc. sind nicht förderfähig.
- Kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen können nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
- Der Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc. ist nur zuwendungsfähig, wenn diese kostenlos abgegeben werden.
- Ausgaben für den Erwerb von gebrauchter Technik und Ausstattung sind nicht zuwendungsfähig (Ausnahme: Erwerb von Exponaten oder historischen Materialien etc.)
Diese und weitere Hinweise fnden Sie in der LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014-2020/23:
LEADER-Förderrichtlinie vom 17.12.2016 mit Änderung vom 20.03.2017 (116,6 KB)