Was ist förderfähig?

Fördervoraussetzungen:

  • Projekte müssen im Gebiet der LAG Altmühlfranken liegen.
    Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung erforderlich, dass das betreffende Projekt dem LAG-Gebiet dient.
  • Positiver Beschluss des Steuerkreises der LAG Altmühlfranken.
  • Es darf sich nicht um eine Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
  • Es muss ein Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projektes vorliegen.

Gefördert werden können:

  • Ausgaben, die durch Rechnungen i. S. d. § 14 Umsatzsteuergesetz bzw. gleichwertige Belege nachgewiesen werden (abzüglich Skonti, Boni, Rabatte).
  • Geld- und Sachpreise im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen bis zu maximal 1.000 Euro.
  • Eigenleistungen (nur bei dafür geeigneten investiven Projekten von Körperschaften/Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen).

Förderbeschränkungen:

  • Maximale Zuschusshöhe pro Projekt grundsätzlich auf 200.000 Euro beschränkt.
  • Projekte mit einem Zuschuss von weniger als 3.000 Euro werden nicht bewilligt.
  • Grunderwerb nur bis maximal 10 % der insgesamt für das Projekt anfallenden Ausgaben förderfähig.
  • Architekten- und Ingenieurleistungen nur nach den Mindestsätzen der HOAI zuwendungsfähig (Ausnahme: Nachweis einer Markterkundung mit i. d. R. mind. 3 Angeboten). Oberhalb des EU-Schwellenwertes gelten die einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts.
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc. sind nicht förderfähig.
  • Kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen können nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
  • Der Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc. ist nur zuwendungsfähig, wenn diese kostenlos abgegeben werden.
  • Ausgaben für den Erwerb von gebrauchter Technik und Ausstattung sind nicht zuwendungsfähig (Ausnahme: Erwerb von Exponaten oder historischen Materialien etc.)

 

Diese und weitere Hinweise fnden Sie in der LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014-2020/23:

LEADER-Förderrichtlinie vom 17.12.2016 mit Änderung vom 20.03.2017 (116,6 KB)